Kommunalwahlen: Wahlrecht für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige

Kommunalwahlen: Wahlrecht für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige

In mehreren Bundesländern wird über ein erweitertes Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger bei Kommunalwahlen diskutiert. Wir erklären, wer bereits wählen darf und welche Änderungen geplant sind.

Derzeit haben EU-Bürger bei Kommunalwahlen aktives und passives Wahlrecht. Für Drittstaatsangehörige gibt es in den meisten Bundesländern kein Wahlrecht — das könnte sich aber bald ändern.

Mehrere Initiativen setzen sich für ein kommunales Wahlrecht für alle ein, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben.

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